AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Objekt- und Grünanlagenbetreuung – Damir Nuspahić

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen der Objekt- und Grünanlagenbetreuung, Damir Nuspahić, Haimbacher Str. 53, 36041 Fulda – nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt – gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Objektbetreuungsvertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Objektbetreuungsvertrag.

Ein Vertrag kommt insbesondere durch schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots, durch Unterzeichnung eines Vertrages oder durch eine anderweitige eindeutige Beauftragung zustande.

Soweit ein gesonderter Objektbetreuungsvertrag geschlossen wird, gelten dieser, das zugehörige Angebot und diese AGB gemeinsam als Vertragsgrundlage.

3. Art und Umfang der Leistungen

Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang aus.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Objekt- und Hausmeisterdienste,
  • Treppenhaus- und Unterhaltsreinigung,
  • Grau- und Außenflächenpflege,
  • Grünanlagenpflege, Rasenmähen und Gehölzschnitt,
  • Kehr- und Laubarbeiten,
  • Mülltonnendienst,
  • technische Objektbetreuung,
  • Winterdienst sowie
  • sonstige individuell vereinbarte Dienstleistungen.

Die konkrete Häufigkeit, der Umfang und gegebenenfalls saisonale Leistungszeiträume ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

4. Durchführung und Terminierung

Soweit keine festen Ausführungstermine ausdrücklich vereinbart wurden, bestimmt der Auftragnehmer die konkrete zeitliche Durchführung der Leistungen unter Berücksichtigung des vereinbarten Leistungsintervalls, der betrieblichen Abläufe sowie der Witterungs- und Objektverhältnisse.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung eigene Mitarbeiter sowie geeignete Subunternehmer einzusetzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die zu bearbeitenden Flächen zum vorgesehenen Ausführungszeitpunkt zugänglich sind und die vereinbarten Arbeiten ohne vermeidbare Behinderung durchgeführt werden können.

Insbesondere sind erforderliche Zugänge und Schlüssel bereitzustellen und zu bearbeitende Flächen soweit erforderlich von Gegenständen, Fahrzeugen oder sonstigen Hindernissen freizuhalten.

Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers, eines Mieters, Bewohners oder sonstiger Dritter nicht oder nicht vollständig ausgeführt werden, stellt dies insoweit keinen Leistungsmangel des Auftragnehmers dar.

Ein dadurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann gesondert berechnet werden, sofern der Auftraggeber diesen zu vertreten hat.

6. Zusatzleistungen

Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden gesondert vergütet.

Dies gilt insbesondere für zusätzliche oder außerplanmäßige Arbeiten, die auf Wunsch oder Weisung des Auftraggebers durchgeführt werden.

Die Vergütung richtet sich nach einer hierfür getroffenen Vereinbarung bzw. einem ergänzenden Angebot. Fehlt eine ausdrückliche Preisvereinbarung, gilt die übliche Vergütung als vereinbart.

7. Witterungsabhängige Arbeiten

Bei witterungsabhängigen Arbeiten, insbesondere Grünpflege, Rasenmähen, Gehölzschnitt, Laubarbeiten, Kehrarbeiten und Winterdienst, können vereinbarte oder übliche Ausführungszeitpunkte aufgrund ungeeigneter Witterungsverhältnisse verschoben werden.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung zum nächstmöglichen fachlich und betrieblich geeigneten Zeitpunkt nachzuholen.

Dies gilt insbesondere, wenn eine fachgerechte Ausführung aufgrund von Starkregen, Sturm, Schnee, Eis, Frost, extremer Hitze oder sonstigen außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen nicht möglich oder nicht sinnvoll ist.

8. Besondere Bedingungen für den Winterdienst

Der Umfang der zu räumenden bzw. zu streuenden Flächen sowie die vereinbarten Einsatzzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

Die Durchführung erfolgt unter Berücksichtigung der tatsächlichen Witterungs- und Verkehrsverhältnisse.

Bei anhaltendem oder erneut einsetzendem Schneefall bzw. Eisbildung kann eine erneute Bearbeitung erforderlich werden. Eine dauerhaft schnee- und eisfreie Fläche während eines laufenden Niederschlagsereignisses wird nicht geschuldet.

Bei gleichzeitig eintretenden winterlichen Verhältnissen an mehreren betreuten Objekten erfolgt die Abarbeitung nach den betrieblichen und witterungsbedingten Erfordernissen.

Vom Auftragnehmer ausgebrachtes Streugut darf nicht ohne vorherige Abstimmung entfernt werden. Wird es durch Eigentümer, Bewohner, Mieter oder sonstige Dritte entfernt oder verändert, ist der Auftragnehmer hierüber unverzüglich zu informieren.

Der Auftragnehmer kann überschüssiges Streugut während der Winterperiode nach eigenem Ermessen und spätestens nach Ende der Wintersaison entfernen.

9. Vergütung, Abrechnung und Preisanpassungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils zugrunde liegenden Angebot, Auftrag oder einer sonstigen individuellen Preisvereinbarung.

Soweit wiederkehrende Leistungen vereinbart sind, erfolgt die Abrechnung entsprechend dem im Angebot oder Vertrag festgelegten Abrechnungszeitraum.

Zusätzlich beauftragte oder erforderliche, nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthaltene Leistungen werden gesondert berechnet.

Anfahrts-, Wegzeit-, Material-, Maschinen- und Entsorgungskosten werden berechnet, soweit dies im Angebot, Auftrag oder einer ergänzenden Vereinbarung vorgesehen ist.

Bei längerfristigen Vertragsverhältnissen kann eine Anpassung der vereinbarten Vergütung erforderlich werden, wenn sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten nach Vertragsschluss verändern. Hierzu zählen insbesondere Lohn- und Lohnnebenkosten, Energie- und Kraftstoffkosten, Material- und Verbrauchsmittelkosten, Entsorgungskosten sowie sonstige unmittelbar mit der vereinbarten Leistung verbundene Kosten.

Eine Preisanpassung erfolgt nur in dem Umfang, in dem sich die für die jeweilige Leistung maßgeblichen Kosten tatsächlich verändert haben. Kostensenkungen sind bei der Anpassung entsprechend zu berücksichtigen.

Der Auftragnehmer wird eine beabsichtigte Preisanpassung dem Auftraggeber rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitteilen und die hierfür maßgeblichen Gründe nachvollziehbar darlegen.

10. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Der Auftragnehmer behält sich bei erheblichen oder wiederholten Zahlungsrückständen vor, weitere Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich fälliger Forderungen auszusetzen, soweit dies gesetzlich zulässig und dem Auftraggeber zumutbar ist.

11. Mängel und Nachbesserung

Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitteilen und dabei Ort, Art und Umfang der Beanstandung möglichst konkret beschreiben.

Bei berechtigten Beanstandungen ist dem Auftragnehmer grundsätzlich Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit eine Nachbesserung möglich und zumutbar ist.

Beeinträchtigungen oder nicht bearbeitbare Bereiche aufgrund von Fahrzeugen, Gegenständen, mangelnder Zugänglichkeit oder sonstigen Umständen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, stellen keinen Mangel der Leistung dar.

Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

12. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

13. Vertragslaufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigungsfrist von Dauerschuldverhältnissen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Objektbetreuungsvertrag.

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14. Änderungen des Leistungsumfangs

Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer individuell vereinbart werden.

Soweit hierdurch zusätzlicher Arbeits-, Maschinen-, Material-, Anfahrts- oder Entsorgungsaufwand entsteht, kann dieser entsprechend der getroffenen Vereinbarung gesondert berechnet werden.

15. Verbraucher und Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu.

Über das Bestehen und die Bedingungen des Widerrufsrechts wird der Verbraucher gesondert durch eine Widerrufsbelehrung informiert.

Soll die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen.

16. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Fulda Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.